Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1 - GEGENSTAND DES DOKUMENTS

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen die Rechte und Pflichten der Firma TRANSITIC SYSTEMS SAS (im Folgenden Verkäufer genannt) und ihres Kunden (im Folgenden Käufer genannt) im Rahmen der Verträge über den Verkauf von Produkten (Waren) und/oder Dienstleistungen des Verkäufers fest, vorbehaltlich besonderer Bedingungen, Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden AGB durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien im Rahmen von Einzelaufträgen. Jede ausdrückliche Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen durch den Käufer impliziert dessen vorbehaltlose Zustimmung zu den vorliegenden AGB, wodurch alle gegenteiligen Klauseln, die in den Einkaufsbedingungen, Verträgen, Dokumenten oder anderen Korrespondenzen des Käufers enthalten sein können, außer Kraft gesetzt werden. Die vorliegenden AGB dürfen ohne die vorherige und ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht geändert werden.

ARTIKEL 2 - ANWENDUNG

Die vorliegenden AGB werden jedem Käufer zur Kenntnis gebracht, damit er eine Bestellung aufgeben kann. Der Käufer, der eine Bestellung aufgibt, stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TRANSITIC SYSTEMS SAS vollständig und vorbehaltlos zu. Der Käufer verzichtet auf seine eventuellen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

ARTIKEL 3 - ANGEBOT

Alle Angebote müssen schriftlich erfolgen. Es gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum seiner Erstellung. Es verliert seine Gültigkeit, wenn der Käufer es ändert oder wenn die technischen Installationsbedingungen oder das Volumen der Räumlichkeiten geändert werden. TRANSITIC SYSTEMS SAS ist nicht verpflichtet, die Räumlichkeiten, in denen die Anlagen, die Gegenstand des Angebots sind, untergebracht werden sollen, zu überprüfen: Sie kann ihr Angebot allein auf der Grundlage der Angaben des Käufers erstellen. Der erste Kostenvoranschlag, der das Angebot enthält, wird kostenlos erstellt: jedes weitere Angebot und jede Änderung des ersten Angebots werden in Rechnung gestellt, wenn sie nicht zu einem Auftrag führen. Das Angebot und seine Anhänge bleiben Eigentum des Verkäufers, der der Urheber ist. Es darf nicht an Dritte weitergegeben werden und wird zurückerstattet, wenn es nicht zu einer Bestellung führt. Broschüren und Verkaufsunterlagen, in denen die Produkte und Dienstleistungen von TRANSITIC SYSTEMS SAS vorgestellt werden, gelten nicht als Angebot und sind für den Verkäufer nicht bindend.

ARTIKEL 4 - AUFTRÄGE

Die Bestellung legt die Form und den Inhalt der Lieferung sowie alle damit verbundenen Leistungen endgültig fest. Jede vom Käufer an der ursprünglichen Bestellung vorgenommene Änderung wird als Zusatzauftrag betrachtet. Bestellungen sind erst dann endgültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, die sich aus bautechnischen Gründen, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind, oder aus gesetzlichen Anforderungen ergeben, die während der Ausführung des Auftrags eintreten, gelten als Zusatzauftrag zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist an den von seinen Vertretern oder Angestellten erteilten Auftrag nur gebunden, wenn dieser schriftlich bestätigt und unterschrieben wurde. Der Nutzen aus der Bestellung ist für den Käufer persönlich und kann nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden.

ARTIKEL 5 - STORNIERUNG DES AUFTRAGS

Jede Stornierung der Bestellung durch den Käufer muss vom Verkäufer akzeptiert werden, der die Zwangsvollstreckung vorziehen kann. Im Falle der Annahme der Stornierung durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, eine Summe in Höhe von 20% des Auftragswertes als Strafklausel zu zahlen.

ARTIKEL 6 - LIEFERUNGEN - MODALITÄTEN

Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Übergabe des Produkts an den Käufer, durch einfache Mitteilung, dass es zur Verfügung steht, oder durch Auslieferung an einen Spediteur oder Frachtführer in den Räumlichkeiten oder Lagern des Verkäufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Produkte und Dienstleistungen, die Gegenstand des Kaufvertrags sind, unter den Bedingungen zu liefern, die von der Bestimmung der Produkte abhängen: – Entweder werden die Produkte dem Käufer in den Räumlichkeiten des Verkäufers nach entsprechender Mitteilung zur Verfügung gestellt; – oder die vom Käufer verkauften Produkte werden vom Verkäufer an die vom Käufer in der Bestellung angegebene Adresse geliefert. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Käufers (außer bei außergewöhnlichen Bedingungen, die im Kaufvertrag ausgehandelt wurden). Der Kaufvertrag kann in seinen besonderen Bestimmungen die Installation und Wartung des verkauften Materials vorsehen.

ARTIKEL 7 - LIEFERUNGEN - FRISTEN

Die im Bestellschein genannten Lieferzeiten sind nur als Richtwerte zu verstehen und binden den Verkäufer nicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich in den besonderen Verkaufsbedingungen etwas anderes vereinbart. Im letzteren Fall und unter der Voraussetzung, dass der Käufer dem Verkäufer eine Mahnung zugestellt hat, die mehr als einen Monat lang erfolglos geblieben ist, kann eine Vertragsstrafe von bis zu 5% des Auftragswerts als pauschale Entschädigung für den vom Käufer erlittenen Schaden gefordert werden. Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer von jeglicher Vertragsstrafe. Keine Vertragsstrafe kann erhoben werden: – Wenn der Käufer die notwendigen Vorbereitungen für den Beginn der Arbeiten nicht einhält; – Wenn der Auftrag geändert wird; – Wenn es auf der Baustelle zu Problemen kommt, die dem Käufer zuzuschreiben sind; – Wenn der Auftrag geändert wird, kann die Firma TRANSITIC SYSTEMS SAS neue Liefer- und Montagefristen festlegen.

ARTIKEL 8 - EMPFANG

Bei der Lieferung und in Anwesenheit des Spediteurs muss der Käufer überprüfen, dass kein Produkt während des Transports verloren gegangen oder beschädigt worden ist. Er muss alle notwendigen Vorbehalte direkt beim Spediteur auf dem Lieferschein vermerken. Beschwerden über offensichtliche Mängel oder die Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Waren in schriftlicher Form eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware als akzeptabel und konform angesehen. Es obliegt dem Käufer, alle Nachweise für die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien zu erbringen. Er muss dem Verkäufer alle Möglichkeiten einräumen, um diese Mängel festzustellen und Abhilfe zu schaffen. Er darf nicht selbst eingreifen oder einen Dritten zu diesem Zweck eingreifen lassen.

ARTIKEL 9 - NEBENLEISTUNGEN

Der Käufer ist für alle Nebenleistungen verantwortlich, die für die Einrichtung der Anlage erforderlich sind (Baugenehmigung, Betriebsgenehmigung usw.). Er verpflichtet sich, TRANSITIC SYSTEMS SAS alle für die Installation des Auftrags erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen (Heizung, Beleuchtung, Zapfstelle mit Anschluss, usw.). Der Käufer wird TRANSITIC SYSTEMS SAS auch geeignete Räumlichkeiten für die Aufbewahrung von Material und Werkzeugen (trockene und mit einem Verschluss versehene Räumlichkeiten) sowie Arbeitsräume für das Personal zur Verfügung stellen. Der Käufer verpflichtet sich, während der Dauer der Arbeiten für alle Schäden, die durch Diebstahl, Feuer oder Wasser verursacht werden, zu garantieren.

ARTIKEL 10 - GARANTIEN

Die kommerzielle Garantie des Verkäufers beginnt mit der Lieferung des Produkts. Die verkauften Produkte sind gegen alle Funktionsmängel garantiert, die auf Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Unter Ausschluss jeglicher anderer Garantien gilt für die Produkte eine Garantie von 6 Monaten ab dem Lieferdatum gemäß dem den Produkten beigefügten Garantieschein. Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn : – das fehlerhafte Material oder die fehlerhafte Konstruktion vom Käufer stammt; – die Fehler und Beschädigungen durch normale Abnutzung oder durch einen äußeren Unfall verursacht werden, einschließlich falscher Montage, fehlerhafter Wartung oder anormalem Gebrauch, oder durch eine Änderung des Produkts, die nicht vom Verkäufer vorgesehen oder spezifiziert wurde; – der Funktionsfehler aus einem Eingriff in das Produkt resultiert, der ohne Genehmigung durchgeführt wurde; – der Funktionsfehler aus einer Nachlässigkeit oder mangelnder Wartung seitens des Käufers resultiert; – der Funktionsfehler aus höherer Gewalt resultiert. Die Garantie gilt nicht für offensichtliche Mängel, auf die sich der Käufer unter den Bedingungen von Artikel 8 berufen musste. Das Material reist auf Risiko des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so wird das Material ebenfalls auf sein Risiko gelagert. Diese Klausel gilt für die Hauptsendung sowie für jede zusätzliche Sendung, die während der Bau- und Montagearbeiten erforderlich ist. Falls die Abnahme nicht stattgefunden hat, gilt die Lieferung 12 Tage nach der schriftlichen Bestätigung des Abschlusses der Arbeiten oder 6 Tage nach der Inbesitznahme als erfolgt. Garantieleistungen dürfen nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit führen. Diese Garantie kann jedoch auf alle vom Käufer gewünschten Verbesserungen oder den Austausch von Teilen ausgedehnt werden. Im Rahmen dieser Garantie ist die einzige Verpflichtung des Verkäufers der kostenlose Ersatz oder die Reparatur des Produkts oder des Elements, das von seinen Diensten als fehlerhaft anerkannt wird, unter Ausschluss der Wiedergutmachung jeglichen anderen Schadens. Der Käufer kann die Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn er den Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 8 Tagen nach der Entdeckung des Mangels benachrichtigt.

ARTIKEL 11 - HAFTUNG

Der Verkäufer haftet nicht für die Beschädigung oder den Schaden an den Produkten aus welchem Grund auch immer (z.B. Feuer, Überschwemmung, Feuchtigkeit usw.) sowie für den Verlust, ganz oder teilweise, sobald die Produkte dem Käufer an einem beliebigen Ort zur Verfügung gestellt wurden. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Sach- oder Personenschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verluste oder sonstige Schäden, die sich aus der Lieferung der Produkte ergeben, unabhängig von der Grundlage des betreffenden Haftungssystems. Im Falle einer vom Verkäufer als berechtigt anerkannten Reklamation beschränkt sich seine Haftung auf den Ersatz des als fehlerhaft erachteten Produkts, ohne dass eine Entschädigung und/oder Vertragsstrafe gefordert werden kann.

ARTIKEL 12 - PREISE

Die angegebenen Preise sind Pauschalpreise pro Einheit und werden zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Tarifen in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Euro (€), ohne Steuern (HT), ohne Lieferkosten (also ausschließlich aller Registrierungsgebühren, Import-/Frachtzölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren, die von einer Regierungsbehörde auf die Produkte und ihren Transport erhoben werden, sowie aller sich daraus ergebenden Preiserhöhungen für die Produkte oder den Transport) und ohne die Kosten für die Ausführung von Sonderanweisungen, die der Käufer wünscht. Bei Exportgeschäften werden die Preise gemäß den im Kaufvertrag ausgehandelten Bedingungen festgelegt.

ARTIKEL 13 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung der Bestellung muss vom Käufer gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen (10 Tage nach Rechnungsstellung) geleistet werden. Andernfalls ist die Zahlung vor der Freigabe der Lieferung des Produkts oder der Dienstleistung zu leisten. Die akzeptierten Zahlungsarten sind Scheck (nur für Verkäufe in Frankreich) und Banküberweisung (Kosten zu Lasten des Käufers). Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Zahlung vor der Lieferung zu verlangen oder alle Zahlungsgarantien zu verlangen, die er für notwendig erachtet. Sollte der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, solche Sicherheiten zu erhalten, behält er sich das Recht vor, Bestellungen nicht zu erfüllen und/oder laufende Bestellungen zu stornieren.

ARTIKEL 14 - ZAHLUNGSVERZUG

Bei Zahlungsverzug, Nichtzahlung oder Teilzahlung durch den Käufer (innerhalb der festgelegten Fristen oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung) kann der Verkäufer von Rechts wegen : – Alle laufenden Bestellungen auszusetzen und die Zahlung der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. – Der Verkäufer kann den Kaufvertrag auflösen, wenn der Käufer die fälligen Beträge fünfzehn (15) Tage nach Einleitung des Zahlungsverzugsverfahrens nicht beglichen hat (mit dem Recht auf Schadenersatz durch den Käufer).

ARTIKEL 15 - AUFLÖSUNG DES VERKAUFS

Im Falle der Nichtzahlung kann der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst werden, wenn der Verkäufer dies für richtig hält. Der Verkäufer kann frei über die Waren verfügen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 20% des Auftragswertes als Strafklausel zu zahlen.

ARTIKEL 16 - EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem gelieferten Produkt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Preises durch den Käufer vor. Falls die Zahlung nicht innerhalb der in diesen Bedingungen vorgesehenen Frist erfolgt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die gelieferten Produkte zurückzunehmen. Der Käufer kann die Produkte im Rahmen des normalen Betriebs seines Unternehmens weiterverkaufen. Er verliert dieses Recht jedoch im Falle der Zahlungseinstellung oder der Nichtzahlung des Preises der Waren zum Fälligkeitstermin. Er verpflichtet sich, dem Verkäufer in beiden Fällen auf einfache Anfrage die Namen und Adressen seiner Käufer sowie den Betrag des von ihnen noch geschuldeten Preises mitzuteilen.

ARTIKEL 17 - GEWERBLICHES EIGENTUM

Es ist nicht gestattet, das gelieferte Produkt weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, es sei denn, es wurde zuvor ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen.

ARTIKEL 18 - HÖHERE GEWALT

Der Verkäufer ist von seinen Verpflichtungen befreit, wenn ein Ereignis (von außen, unvorhersehbar und unwiderstehlich) außerhalb seines Willens die Lieferung der Produkte verhindert oder verzögert, was vertraglich mit höherer Gewalt gleichgesetzt wird. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Ereignisse wie Streik, Epidemie, Embargo, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen, Unwetter, Feuer, Unfall, Unterbrechung oder Verzögerung des Transports, Unmöglichkeit der Belieferung oder andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen (einschließlich Ereignisse, die zu teilweiser oder vollständiger Arbeitslosigkeit beim Verkäufer oder seinen eigenen Lieferanten führen).

ARTIKEL 19 - GERICHTSSTANDSKLAUSEL

Im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen im Zusammenhang mit der Entstehung oder Ausführung des Auftrags sind ausschließlich die Gerichte am Sitz der Firma TRANSITIC SYSTEMS SAS zuständig.

ARTIKEL 20 - ANWENDBARES RECHT

Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem französischen Recht. Im Falle einer Übersetzung dieser AGB in eine Fremdsprache gilt nur der in französischer Sprache verfasste Text als verbindlich. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vom Verkäufer getätigten Verkäufen und der Anwendung oder Auslegung der vorliegenden AGB ist ausschließlich das Handelsgericht Lille (Frankreich) zuständig.

#connectedintralogistics

France

96 Boulevard du Petit Quinquin

CRT - 1 59812 LESQUIN

Standard : +33 (0)3 20 87 66 96

Deutschland

Transitic Systems GmbH

Elpke 107/Halle 50

33605 Bielefeld

© 2024 Transitic Systems

AGB